Künstlerbewerbung

1 (3)Auch Künstler sehen sich oftmals einer notwendigen Bewerbung gegenüber. Obwohl auch Künstlerbewerbungen die Informationen enthalten, die die künftigen Arbeitgeber/Auftraggeber interessieren, haben sich doch meistens eine vollkommen andere Gestaltung. Die eigentliche Bewerbung besteht sowohl aus klassischen Elementen, die im Grunde Bestandteil jeder Bewerbung sind, und berufsspezifische.

Dabei existieren im Grunde zwei Möglichkeiten für Künstler ihre „klassische“ Bewerbung zu gestalten. Die kurze Version weist etwa eine Länge von einer Seite auf. Die vollständige Bewerbung nimmt bis zu drei Seiten in Anspruch und zusätzlich eine aussagekräftige Dokumentation der bisherigen Arbeiten. Die letztgenannte Bewerbungsvariante wird allerdings nur noch selten verwendet, da diese weitaus kostenintensiver ist. Diese Investition erfolgt nur noch bei sehr interessanten Jobangeboten.

Deckblatt

Das Deckblatt in einer Künstlerbewerbung hat einen besonderen Stellenwert. Anders als bei klassischen Bewerbung darf das Deckblatt ruhig etwas spezieller ausfallen. Extravaganz und höherer Aufwand in Maßen sind gerne gesehen. Das Deckblatt fungiert praktisch als künstlerische Visitenkarte.  Aber die Kreativität darf nicht den eigentlichen Inhalt der Bewerbung überdecken. Sie sollte lediglich den Zweck einer Arbeitsprobe erfüllen. Repräsentable Kunstwerke können beispielsweise zum Vorstellungsgespräch mitgenommen werden. So können die Werke zur Überzeugung des Arbeitgebers beitragen. Sie sind nicht Bestandteil der Bewerbung, weder als eigenständige Dokumente noch als Darstellung auf dem Deckblatt.

Lebenslauf

Wie bei einer klassischen Bewerbung auch ist der Lebenslauf ebenso für Künstler ein essenzieller Bestandteil.

In diesem werden der bisherige Werdegang und die Ausbildungen, welche mit der angestrebten Position in Zusammenhang gebracht werden können, dokumentiert. Sofern keine Ausbildungen bzw. Abschlüsse erbracht worden sind, können auch die Stationen aufgelistet werden in denen der Bewerber von anderen Künstlern gelernt hat.

Auch die weiteren klassischen Elemente sind Bestandteile eines Lebenslaufs eines Künstlers. Die Auflistung der Mitgliedschaft in kunstrelevanten Vereinen und Gruppen, ebenso wie die Übernahme eines relevanten Amtes sind wichtige Angaben und erhöhen die Chance in die engere Auswahl zu kommen.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit Projekte aufzulisten an denen man beteiligt oder andere relevante Tätigkeiten wie beispielsweise die Leistung von Ausstellungen, Lehrgänge usw.

Die Aufführungen der Ausstellungen auf denen eigene Werke präsentiert wurden, sollten mit weiteren Informationen erfolgen wie etwa dem Ausstellungsnahmen, Ausstellungsort, Ausstellungsdauer als auch Ausstellungstyp wie z.B. eine Gruppenausstellung, Wettbewerbsausstellung oder Soloausstellung.

Motivationsschreiben/Dritte Seite

Es ist dem Bewerber möglich der Bewerbung ein Motivationsschreiben, umgangssprachlich auch Dritte Seite genannt, beizusteuern. In diesem können weitere Kompetenzen dargelegt werden. Auch die Angabe von Auszeichnungen und Preise, welche man erhalten hat können hier erwähnt werden. Diese sind mit vollem Namen und Datum zu nennen. Aber nur, sofern diese Angaben nicht bereits im Lebenslauf erfolgt sind. Wiederholungen gehören nicht in ein Motivationsschreiben.

Die Auflistung kann entweder chronologisch oder nach Wichtigkeit erfolgen. Wobei die letztere Variante empfehlenswerter ist.

Ebenso kann der Bewerber hier auf seine Intention und seinen Antrieb (Motivation) eingehen und den potentiellem Arbeitgeber von sich überzeugen.

Portfolio

Das Portfolio stellt im Grund die Erfolgsgeschichte dar. Es handelt sich hierbei nicht um die Präsentation vorhandener Werke.

Sofern der Bewerber bereits in diversen Medien erwähnt wurde sollten diese Zeitungsausschnitte, Internetberichte, Interviews usw. sorgfältig aufbewahrt und die Liste stets aktuell gehalten werden. Es ist durchaus sinnvoll die Artikel anhand der verschiedenen Medien zu sortieren beispielsweise nach Print, TV, Radio und Internet.

Innerhalb dieser Kategorien können weitere Einteilungen erfolgen, müssen aber nicht. Oftmals stehen die bekannteren eher an oberster Stelle.

Sind bereits Werke des Bewerbers Bestandteil einer Sammlung gehört die Erwähnung der Sammlung ebenfalls in das Portfolio. Allerdings kann die Sammlung nur erwähnt werden, wenn eine Genehmigung vorliegt. Dies gilt insbesondere für private Sammlungen. Die Nennung des Namens des Sammlers ist ausschließlich mit dessen Erlaubnis gerechtfertigt. Dieser Punkt im Portfolio ist vor allem dann von großer Wichtigkeit, wenn die Werke zu einer bekannten Sammlung gehören.