Sofern ein Unternehmen einen ausführlichen Lebenslauf statt oder zusätzlich zu einem tabellarischen, reicht es vollkommen aus, wenn dieser am PC getippt wird. Selten jedoch verlangen Unternehmen einen handschriftlichen Lebenslauf. Dieses ist im Grunde der ausführliche Lebenslauf handgeschrieben.
Wird dieser verlangt, sollte man dieser Aufforderung explizit nachkommen!
Bei einem handschriftlichen Lebenslauf handelt es sich oftmals um die erste Arbeitsprobe, wenn man sich beispielsweise für eine Anstellung bewirbt wo eine schöne Handschrift notwendig ist wie beispielsweise als Kalligraph. Des Weiteren unterziehen manche Unternehmen die Handschrift einer grafologischen Begutachtung. Hier soll anhand des Schriftbildes etwa über den Charakter des Bewerbers herausgefunden werden. Daher macht, sofern ein handschriftlicher Lebenslauf verlangt wird, eine Bewerbung nur Sinn, wenn man eine schöne und gut leserliche Handschrift vorweisen kann.
Welches Material verwenden?
Der handschriftliche Lebenslauf sollte einen ordentlichen, akkuraten und professionellen Eindruck machen. Daher ist die Materialwahl durchaus wichtig. Als Blatt eignet sich in keinem Fall das eines Collegeblocks. Hier sollte dickeres Blanko-Papier verwendet werden, welches mindestens 100g/m2 aufweist. Ebenso sind Knicke und Eselsohren ein absolutes Tabu. Um gerade auf ein Blanko-Papier schreiben zu können, kann ein liniertes Blatt untergelegt werden. Die Linien scheinen durch an denen man sich orientieren kann. Zudem sollte man auf die Unterlage achten. Diese darf weder zu hart noch zu weich sein. Sonst wirkt sich das negativ auf das Schriftbild aus. Als Schreibwerkzeug eignet sich entweder ein guter Füllfederhalter oder ein hochwertiger Kugelschreiber. Die Tinte sollte jeweils blau sein.
Der Aufbau
Beim Schreiben sollte am linken Rand so viel Abstand eingehalten werden, dass der Lebenslauf bequem abgeheftet und die Schrift problemlos weiterhin gelesen werden kann. Der Abstand zum rechten Rand sollte mindesten 2 cm betragen.
Des Weiteren ist unbedingt darauf zu achten, dann ein Papier ohne Kästchen oder Linien verwendet wird. Des Weiteren muss der Lebenslauf nicht nur ordentlich und akkurat sein, sondern auch vollkommen fehlerfrei. Falls doch mal ein Fehler unterläuft, muss der Lebenslauf nochmal von vorne begonnen werden. Die Verwendung von Korrekturflüssigkeiten oder Fehler durchzustreichen ist untersagt. Diese Vorgehensweisen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Ablehnung der Bewerbung führen.
Inhalt des Lebenslaufs
Sowohl die Gestaltung als auch der Inhalt sind mit derer eines ausführlichen Lebenslaufs gleich zu setzen. Allerdings benötigt die handschriftliche Variante weitaus mehr Platz. Für Berufseinsteiger stehen im Ganzen zwei DIN A4-Seiten zur Verfügung. Erfahrene Arbeitnehmer, welche viel Erfahrung vorweisen können, können mehrere Seiten verwendet.
Um Fehlern vorzubeugen, sollte man den Lebenslauf am Computer vorschreiben, so dass man diesen nur noch abschreiben braucht. Die vorgeschriebene Version sollte von mehreren Personen gegengelesen werden um auch wirklich jeden Fehler auszumerzen.
Sollte man sich dennoch verschreiben, bleibt einem nichts anderes als von vorne anzufangen. Ausbessern mit Korrekturhilfen wie Korrekturflüssigkeiten, Tintenkiller usw. macht einen unsauberen und unprofessionellen Eindruck. Diese Korrekturmaßnahmen sind immer ersichtlich. Sollte ein Personalreferent so eine Korrektur ins Auge fallen führt dies in fast allen Fällen zur direkten Ablehnung.
Selber schreiben!
Die Anforderungen an einen handschriftlichen Lebenslauf sind hoch. Wer sich nun selber dahingehend einschätzt, dass er diesen nicht gerecht werden kann, kann die Bewerbung auch gleich sein lassen.
Handschriftliche Lebensläufe müssen selber geschrieben werden. Die Idee jemand anderen für sich schreiben zu lassen, sollte man ganz schnell wieder in die allerhinterste und dunkelste Ecke verschieben. Es ist eine große Unehrlichkeit die Niederschrift jemand anderem zu überlassen. Es ist davon auszugehen, dass der Arbeitgeber früher oder später den Schwindel aufdeckt. Anschließend wird zu fast 100% die Kündigung erfolgen oder es erst gar nicht zu einer Anstellung kommen. Und zum Schluss: Eine Bewerbung mit einem handschriftlichen Lebenslauf muss nicht zwangsläufig per Post erfolgen. Sofern das handschriftliche Schriftstück eingescannt wird, ist auch die Zustellung via E-Mail rechtens. Hier kommt es ganz auf die Wünsche des Unternehmens an. Am besten fragt der Bewerber telefonisch nach wie die Zustellung erwünscht ist. Bei dieser Gelegenheit sollte auch angefragt werden, ob auch das Anschreiben handschriftlich erfolgen soll.